
Was tun, wenn der Bescheid der Behörde vorliegt?
Die behördliche Aufforderung zur ordnungsgemäßen privaten Abwasser- entsorgung mittels einer vollbiologischen Kleinkläranlage schreibt verlässlich fest, dass Ihr Anwesen auf Dauer nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden kann.
• Das bedeutet erstens, dass Sie keine Anschlusskosten zu zahlen haben!
Diese liegen im ländlichen Bereich oft deutlich höher als die
Anschaffungskosten für eine gute Kleinkläranlage.
• Das bedeutet zweitens, dass Sie dauerhaft befreit bleiben von der
„einwohnerspezifischen Jahresbelastung bei der Abwasserentsorgung”.
Diese Belastung, deren Höhe sich nach der demografischen Entwicklung
richtet, beträgt momentan noch rund 130 Euro im Mittel (Quelle:
Deutscher Städte- und Gemeindebund); sie liegt damit schon heute über
den durchschnittlichen Betriebskosten für eine DEUTSCHE DEWATEC-
Kleinkläranlage.
• Und das bedeutet drittens, dass Sie jetzt die Kleinkläranlage auswählen
können, die alle Anforderungen dauerhaft, gut und günstig erfüllt: beim
Fachhändler in Ihrer Nähe