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BATCH PLUS

Was tun, wenn der Bescheid der Behörde vorliegt?


Die behördliche Aufforderung zur ordnungsgemäßen privaten Abwasser- entsorgung mittels einer vollbiologischen Kleinkläranlage schreibt verlässlich fest, dass Ihr Anwesen auf Dauer nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden kann.
• Das bedeutet erstens, dass Sie keine Anschlusskosten zu zahlen haben!
  Diese liegen im ländlichen Bereich oft deutlich höher als die
  Anschaffungskosten für eine gute Kleinkläranlage.
• Das bedeutet zweitens, dass Sie dauerhaft befreit bleiben von der
  „einwohnerspezifischen Jahresbelastung bei der Abwasserentsorgung”.
  Diese Belastung, deren Höhe sich nach der demografischen Entwicklung
  richtet, beträgt momentan noch rund 130 Euro im Mittel (Quelle:
  Deutscher Städte- und Gemeindebund); sie liegt damit schon heute über
  den durchschnittlichen Betriebskosten für eine DEUTSCHE DEWATEC-
  Kleinkläranlage.
• Und das bedeutet drittens, dass Sie jetzt die Kleinkläranlage auswählen
  können, die alle Anforderungen dauerhaft, gut und günstig erfüllt: beim
  Fachhändler in Ihrer Nähe
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