
Wird eine neue DEUTSCHE DEWATEC-Kleinkläranlage auch noch in ein paar Jahren den behördlichen Anforderungen entsprechen?
Maßgeblich für die zuständigen Behörden ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG): Sie schreibt die Schaffung eines guten Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers bis zum Jahr 2015 vor. Bis 2003 war die WRRL gemäß Art. 24 von allen europäischen Mitgliedsstaaten in geltendes Recht umzusetzen. Aus diesem Grund wurde das deutsche Wasserhaushaltsgesetz, WHG, § 7, modifiziert und die neue Abwasserverordnung, die auch für Kleinkläranlagen gilt, Mitte 2002 in Kraft gesetzt. Alle europäischen Länder arbeiten daran, diese für sie bindende EU-Richtlinie, kurz WRRL, umzusetzen. Als international führender Hersteller stellt sich die DEUTSCHE DEWATEC dieser besonderen Herausforderung: Unsere Kleinkläranlagen erfüllen sowohl die Zulassungskriterien des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin als beispielsweise auch die erhöhten Anforderungen der niederländischen Abwasserinspekteure oder die in Finnland geltenden, sehr strengen Bestimmungen. Möglich macht dies der konsequent modulare Aufbau mit sehr hochwertigen Komponenten. -- Warum ein modularer Aufbau so wichtig ist, verdeutlicht das folgende Beispiel: In Finnland ist auch für Kleinkläranlagen eine weiter gehende Nährstoffelimination vorgeschrieben, damit nicht unnötig Phosphate in die mehr als tausend Seen gelangen. In Deutschland ist dieses Verfahren heute nur für große, kommunale Kläranlagen gesetzlich vorgesehen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass ein rasches Umdenken in einzelnen EU-Ländern möglich ist. Ebenso wie eine schnelle Anpassung der DEWATEC-Anlage. Diese kann wegen der Modularität oft im Zuge der regelmäßigen Wartungsarbeiten kostengünstig durchgeführt werden, weshalb auch die allerersten, von DEUTSCHE DEWATEC in Deutschland Anfang der 90er-Jahre installierten vollbiologischen Kleinkläranlagen heute noch die aktuellen gesetzlichen Anforderungen des DIBt erfüllen.