
Welche Kontrollen können selber durchgeführt werden?
Häusliches Abwasser wird durch die vollbiologische Kleinkläranlage von DEUTSCHE DEWATEC konstant gut geklärt. Davon sind auch die Behörden überzeugt: Alle DEUTSCHE DEWATEC-Kleinkläranlagen erfüllen die gesetzlich vorgeschriebenen Normen (DIN 4261, EN 12566 und DIN EN 1610) und tragen zudem das DIBt-Prüfzeichen.
Allerdings schreiben die Behörden auch regelmäßige Kontrollen vor, die zum Teil selbst durchgeführt werden können, damit die hohe Qualität der Abwasserreinigung dauerhaft sichergestellt bleibt.
Einmal täglich: Sichtprüfung am Steuerungskasten.
„Leuchtet die grüne Lampe”?, dann ist alles o. k. Denn läge eine technische Störung vor, würde eine rote Lampe aufleuchten – ein Fall für den autorisierten DEUTSCHE DEWATEC-Fachhändler.
Einmal wöchentlich: Sichtkontrolle des Displays am Steuerungskasten.
Die moderne Anlagensteuerung von DEUTSCHE DEWATEC kontrolliert und dokumentiert für Sie automatisch die Betriebsstunden sowie die korrekte Funktion der Belüftung und Schlammhebeanlage und vereinfacht so das Führen des Betriebsbuches.
Einmal monatlich: Kontrolle des Ablaufs und des Nachklärbeckens.
Sollte sich an diesen Stellen wider Erwarten Schwimmschlamm angesammelt haben, ist das kein Problem. Zu große Mengen können im Rahmen der Wartung beseitigt werden – zum Beispiel durch den DEUTSCHE DEWATEC-Fachhändler.
Einmal im halben Jahr: Kontrolle des Schlammaufkommens in der Vorklärung.
Die vollbiologische Kleinkläranlage von DEUTSCHE DEWATEC arbeitet so effektiv, dass sie das Schlammaufkommen im Vorklärbecken deutlich reduziert. Sollte Ihre Kommune eine bedarfsgerechte Abfuhr des Fäkalschlamms durch einen von ihr beauftragten Entsorgungsdienst ermöglichen, muss die Behörde natürlich davon in Kenntnis gesetzt werden, wann die Entsorgung erfolgen soll. Die Schlammabfuhr ist, wie alle zuvor genannten Kontrollen auch, im Betriebsbuch zu vermerken. Beim Zusammentreffen von Wartung und Schlammabfuhr ist die Schlammabfuhr nach der Wartung zu erledigen. Alle übrigen Wartungsarbeiten sollen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nur durch eine qualifizierte Wartungsfirma zirka zwei- bis dreimal im Jahr (gemäß den regionalen behördlichen Auflagen) erfolgen.