
Warum überhaupt eine Wartung?
So wie jede moderne Heizungsanlage regelmäßig inspiziert werden muss, so ist auch eine vollbiologische Kleinkläranlage in bestimmten Zeitabständen zu warten. Nur dadurch bleibt schließlich auf Dauer gewährleistet, dass die Anlage einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer und damit vor allem unseres Trinkwassers leistet.
Die DIN 4261, Blatt 4, und länderspezifische Verordnungen schreiben deshalb den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb oder der Herstellerfirma vor. Dieser Wartungsvertrag umfasst die Überprüfung der maschinellen Anlagenteile, eine generelle Reinigung und Kontrolle des Betriebszustandes sowie die Funktionsprüfung aller Einzelteile der Anlage in regelmäßigen Abständen.
Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlage durch die Analyse einzelner Abwasserproben belegt. Und eine Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage gibt Ihnen als Betreiber die Sicherheit, dass nichts ungeklärt ins Erdreich versickern kann, Sie also auch nicht für Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden können.
Über die Ergebnisse der Wartungsarbeiten wird Ihre zuständige Behörde durch den DEUTSCHE DEWATEC-Fachhändler schriftlich informiert.